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Der Bundesgerichtshof hat das unverletzbare Recht des Bürgers auf seine eigenen Daten bestätigt. Wo diese Daten gespeichert sein sollen, ist nicht festgelegt.
Alles was dafür benötigt wird, ist die vom Gesetzgeber verlangte schriftliche Willenserklärung des Patienten, seine Daten besitzen zu wollen.
Wenn Sie also Ihre Daten haben möchten, so muss der Arzt, die Krankenkasse oder das Krankenhaus Ihnen diese aushändigen.
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